wird die Pflegeauszeit bis zu 24 Tage im Jahr ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (55 EUR) können mit dem Entlastungsbetrag (§ 45 SGB XI) verrechnet werden. Anträge liegen bei uns aus.
Um sich ein paar unbeschwerte Tagen gönnen zu können, sind im Vorfeld punktuelle Besuche des Betreuungsbedürftigen in der Tagespflege zu empfehlen. Nur wenn Vertrauen aufgebaut wird und wenn wir unsere „persönlichen Werkzeuge“ schon mal angesetzt haben, kann unser Pflegeauszeit-Konzept funktionieren.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
exam. Altenpfleger Gerontopsychiatrie
Ilse Initiator & Finanzen